Darf ein Unternehmen meine ausländische IBAN ablehnen?

Manche Unternehmen akzeptieren eine IBAN nicht, wenn es sich nicht um eine deutsche handelt. Eine IBAN-Diskriminierung ist jedoch unzulässig.

Eröffnest du ein Konto bei Swan, so bekommst du eine französische IBAN. 

Es kann nun sein, dass manche Unternehmen diese nicht akzeptieren oder du bei einer Bestellung keine ausländische IBAN angeben kannst. Dies ist jedoch nach geltendem Recht unzulässig. 

Nach Art. 9 der Verordnung (EU) 260/2012 sind Überweisungen und Lastschriften auf beiden Seiten jedes erreichbaren Zahlungskontos innerhalb der Union benutzbar, unabhängig davon, in welchem Mitgliedsstaat dieses geführt wird. 

Gemäß dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 05.09.2019 ist schon allein die Vorgabe, dass ein:e Kunde:Kundin seinen:ihren Wohnsitz in einem bestimmten Mitgliedstaat haben muss, gleichbedeutend mit der Vorgabe, in welchem Mitgliedstaat ein Zahlungskonto zu führen ist und damit ein Verstoß gegen EU-Recht. 

Wird eine IBAN aus einem EU-Mitgliedstaat trotzdem nicht akzeptiert, so kann man dies anzeigen und die Diskriminierung aufheben lassen. Bei Unternehmen, welche der Aufsicht der BaFin unterliegen (z.B. Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen oder Kapitalverwaltungsgesellschaften) kann man sich dabei direkt an die BaFin wenden. 

Akzeptieren alle anderen Unternehmen die IBAN nicht, so kann man sich bei der Wettbewerbszentrale beschweren.

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