Muss eine Schenkung notariell beurkundet werden?

Eine Schenkung muss grundsätzlich nicht notariell beglaubigt werden, trotzdem ist es in manchen Situationen empfehlenswert.

Schenkungen sind formlos möglich und trotzdem rechtsgültig. Bei der Schenkung von größeren Vermögenswerten sollte ein Schenkungsvertrag, inklusive Schenkungsversprechen aufgesetzt werden. Dieser Schenkungsvertrag muss notariell beglaubigt werden. Als größerer Vermögensgegenstand kann zum Beispiel eine Immobilie gelten. 

Das Schenkungsversprechen ist das Versprechen, etwas zukünftig unentgeltlich zuwenden zu wollen. Das Schenkungsversprechen ist eher eine Willenserklärung. 

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