Welche steuerlichen Vorteile habe ich bei einem Wohnungsneubau?
Der Gesetzgeber begünstigt die Schaffung neuen Wohnraumes mit Sonderabschreibungen.
Die folgende Aufstellung soll die Regeln zur Sonderabschreibung nach §7b EStG aufzeigen:
Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG
vgl. insbesondere BMF-Schreiben vom 07.07.2020
Kurzer Überblick |
Sinn und Zweck: Förderung des Mietwohnungsbaus |
Voraussetzungen § 7b Abs. 1, 2 und 5 EStG |
Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen
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Ermittlung der Anschaffungskosten § 255 Abs. 1 HGB BMF a.a.o., Rz. 40 |
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Ermittlung der Herstellungskosten § 255 Abs. 2 HGB BMF a.a.o., Rz. 43 |
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Maßgebende Fläche für den Baukostenquotienten BMF a.a.o., Rz. 51 |
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Ermittlung des Baukostenquotienten BMF a.a.o., Rz. 50 |
Der Baukostenquotient ermittelt sich, indem alle Anschaffungskosten/Herstellungskosten durch die gesamte Fläche, auf die sich diese Kosten beziehen, geteilt werden Der sich daraus ergebende Baukostenquotient darf 3.000 Euro/Quadratmeter nicht überschreiten |
Aufteilung der AK/HK auf die Wohnungen BMF a.a.o., Rz. 56 u. 57 |
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Im Jahr der Herstellung und den folgenden drei Jahren können jährlich bis zu fünf Prozent der Bemessungsgrundlage neben der „regulären“ AfA nach § 7 Abs. 4 EStG in Anspruch genommen werden |
Rechtsfolge & Ermittlung der AfA-Beträge |
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Begrenzung der AfA-Beträge auf 2.000 Euro/Quadratmeter § 7b Abs. 3 EStG BMF a.a.o., Rz. 63 |
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Maßgebender Zeitpunkt § 7b Abs. 1 Satz 1 EStG |
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Zeitliche Anwendungsregelung und deren Folgen § 52 Abs. 15a EStG BMF a.a.o., Rz. 16 |
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Folgen der Veräußerung §§ 7b Abs. 4, 23 EStG |
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Das Gleiche gilt, wenn der Baukostenquotient innerhalb der ersten drei Jahre nach Ablauf des Jahres der Anschaffung oder Herstellung durch nachträgliche Anschaffungskosten/Herstellungskosten überschritten werden, § 7b Abs. 4 Satz 1 Nummer 3 EStG
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Die Zehn-Jahres-Fristen der § 7b Abs. 4 EStG und § 23 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 1 EStG entsprechen sich nicht; im Falle einer Veräußerungsabsicht sollte unbedingt geprüft werden, dass beide Zehn-Jahres-Fristen überschritten sind; dadurch könnte dann ein absoluter steuerlicher Vorteil erlangt werden, da die erhöhten Abschreibungsbeträge sich nicht mehr erhöhend auf den Veräußerungsgewinn der Immobilie auswirken würden
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