Ich möchte meiner GmbH ein Darlehen gewähren. Muss der dazugehörige Vertrag notariell beglaubigt werden?

Im Gesellschaftsvertrag ist festgelegt, dass der:die Gesellschafter:in grundsätzlich mit sich selbst Verträge schließen darf. Verträge dürfen formfrei erfolgen.

Das Steuerrecht gibt jedoch vor, dass Verträge mit einem Gesellschafter oder einer Gesellschafterin im Voraus und in schriftlicher Form geschlossen werden müssen.

Hier bietet sich für Gesellschafter:innen der Rahmenkredit an. Bei Bedarf kann die GmbH Beträge bis zur maximalen Höhe des Rahmenkredits abrufen. RIDE bietet hierfür ein Rahmenkredit-Mustervertrag an.

Darlehensverträge müssen nicht notariell beglaubigt werden.

 

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