Muss ich für meine vermögensverwaltende GmbH GEZ Gebühren zahlen?

Ob für eine vermögensverwaltende GmbH GEZ Gebühren zu zahlen sind, hängt von den Räumlichkeiten der GmbH ab.

Laut den Seiten der GEZ gilt Folgendes:

"Es wird kein Rund­funk­beitrag er­hoben für:

  • ein Büro in einer beitrags­pflich­tigen privaten Wohnung, wenn diese bereits beim Beitrags­service an­ge­meldet ist,
  • eine Räum­lich­keit, die aus­schließ­lich gottes­dienst­lichen Zwecken ge­widmet ist,
  • eine Betriebs­stätte, in der aus­schließ­lich ehren­amt­liche:n Mit­arbeiter:innen tätig sind,
  • eine reine Funktions­stätte ohne ein­ge­richteten Arbeits­platz, wie beispiels­weise Trafo­häuschen, Wind­räder, Fahr­zeug­depots oder Markt­stände, die nicht orts­fest sind."

Quelle: https://www.rundfunkbeitrag.de/einrichtungen_des_gemeinwohls/informationen/betriebsstaette/index_ger.html

Ist die Geschäftsadresse der vermögensverwaltenden GmbH also gleich der Privatanschrift, beispielsweise durch eine c/o Adresse gekennzeichnet, so ist davon auszugehen, dass kein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist.

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