Was passiert nach der Eintragung im Handelsregister?

In diesem Artikel erfährst du, welche Schreiben dich nach der Eintragung in das Handelsregister erwarten.

Ist die GmbH in dem zuständigen Handelsregister eingetragen, verlässt sie die Vor-Gesellschafts-Phase und tritt als vollständiges Rechtssubjekt in den Geschäftsverkehr. 

Dies bedeutet auch, dass die GmbH:

  • eine Steueridentifikationsnummer benötigt,
  • bei der IHK und
  • ggf. auch bei dem zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden muss.

Dazu schicken dir, die zuständigen Ämter und die IHK in der Regel automatisch entsprechende Schreiben zur steuerlichen Erfassung und Anmeldung des Unternehmens zu. Die steuerliche Erfassung übernehmen wir für dich, weshalb du diesbezüglich automatisch verschickte Nachrichten des Finanzamts als erledigt ansehen kannst.

Solltest du eine operative GmbH betreiben, wirst du dich bei deinem zuständigen Gewerbeamt melden und die operative Tätigkeit anzeigen müssen.

Wenn du bereits eine GmbH gegründet oder neben einer fachlichen Beratung auch eine Unterstützung in steuerrechtlichen Angelegenheiten wie der GmbH-Verwaltung suchst, kannst du dich gerne von unserem Team beraten lassen.

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