Kann ich auch Tätigkeiten angehen, die nicht ausdrücklich vom Geschäftszweck gedeckt sind?

Du möchtest deine Vermögensverwaltung in eigene Hände nehmen, aber auch eigene Geschäfte betreiben? Erfahre hier, worauf zu achten ist.

Der Unternehmenszweck macht die Ausrichtung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens nach außen erkennbar und dient dem Schutz der Gesellschafter:innen. In der Praxis soll ein:e externer Geschäftsführer:in verpflichtet sein, nur innerhalb der Grenzen des Gesellschaftszwecks zu handeln. Denn überschreitet er diese willkürlich, so ist sein Handeln im Innenverhältnis wirksam, wobei Schadensersatzpflichten gegenüber der:den Gesellschafter:innen begründet sein können. 

Bist du jedoch Geschäftsführer:in und Gesellschafter:in deiner GmbH, kannst du auch außerhalb ihres gesetzten Gesellschaftszwecks handeln. Wird eine Gesellschaft ganz oder teilweise auf einem anderen Gebiet tätig, ohne den Gesellschaftsvertrag zu ändern, so führt dies nicht direkt zur Unwirksamkeit der Gesellschaft.

Entspricht die Geschäftstätigkeit über bestimmte Grenzen hinaus in keiner Weise mehr dem im Handelsregister angegebenen Gesellschaftszweck, können die Gesellschafter:innen, Geschäftsführer:innen oder der Aufsichtsrat eine Nichtigkeitsklage erheben oder das Registergericht die Gesellschaft auch von Amts wegen löschen. Eine solche Löschung von Amts wegen kann auch auf Anraten eines anderen Beteiligten eingeleitet werden.

Daher kann es bei einer Änderung der ursprünglich geplanten Tätigkeit sinnvoll sein, den Gesellschaftsvertrag deiner GmbH nochmal zu ändern.

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