Welche Anforderungen hat RIDE an Broker für den Daten Import der RIDE GmbH-Verwaltung?

Um Wertpapiertransaktionen automatisiert verbuchen zu können, ist es wichtig, dass wir die richtigen Daten von der Brokerbank bekommen. Welche sind das?

Zur automatischen Verbuchung müssen alle Daten des Brokers vollständig importiert werden können. Die Buchhaltung muss „auf den Cent genau“ und lückenlos möglich sein. Die RIDE GmbH-Verwaltung ist so aufgesetzt, dass keine manuellen Buchungen oder Eingriffe erforderlich sind, sondern ein vollautomatisierter Ablauf möglich ist. Ermöglicht wird dies durch die von uns in Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen entwickelte Software WEPA.

Format allgemein

Die Daten müssen in einem maschinenlesbaren Format vorliegen. Dies ist bevorzugt XML oder CSV. Das Format muss für alle einheitlich sein. Sollten es mehrere CSV-Dateien sein, sollten diese in einer ZIP-Datei zusammengefasst verfügbar sein. Bevorzugt wird ein Fernzugriff auf die Daten, nach Freigabe des Kunden oder der Kundin, zum Beispiel über FTP oder eine andere Art von Fernzugriff. Die Daten müssen mindestens einmal pro Quartal zur Verfügung gestellt werden.

Sollte es möglich sein würden wir uns auch über einen Jahres-/Quartalskontoauszug als PDF freuen, da wir hiermit die Daten leichter überprüfen können.

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Inhalt allgemein

Unabhängig von den gehandelten Finanzprodukten müssen alle Kontobewegungen vollständig erfasst sein. Dies ist typischerweise durch eine Kapitalflussrechnung abgebildet. Bei Konten, die in mehreren Währungen geführt werden, wird diese Kapitalflussrechnung für jede Währung einzeln benötigt. Eine Bewertung in „Basiswährung“ reicht nicht. Diese muss folgende Informationen beinhalten, entweder direkt, oder indirekt ermittelbar:

  • Datum
  • Währung
  • Betrag
  • Kategorie (zum Beispiel Aktie, Future, Gebühr, Dividendenzahlung)
  • Transaktionsart (zum Beispiel Buy, Sell, Gebühren)
  • Neuer Kontostand nach Transaktion
  • Bei Bewegungen im Zusammenhang mit einer Position in einem Handelsinstrument:
    • Open/Close beziehungsweise Buy/Sell
    • Stückzahl
    • Preis des Finanzinstruments (zum Beispiel Aktienkurs, Punktestand des Futures)
    • Eindeutige Bezeichnung des gehandelten Produkts (Details siehe unten)

Aktien

Die ISIN der Aktie muss enthalten sein.

Alle Kapitalmaßnahmen, die auf gehaltene Aktien während einer offenen Position zutreffen, müssen jeweils erkennbar sein, zum Beispiel Splits, Reverse Splits, Ausgabe von Bezugsrechten, Spin-Offs, Mergers. Die Daten müssen dazu geeignet sein, die Art der Maßnahme zu erkennen und die entsprechend zu-, abgeflossenen oder getauschten Wertpapiere erkennen zu können.

Dividendenzahlungen auf Aktien müssen pro Aktie ersichtlich sein und die einbehaltene Quellensteuer muss erkennbar sein.

Futures

Bei Futures wird typischerweise täglich eine Bargeldzahlung aufs Konto gebucht oder abgebucht, um der Wertentwicklung des Futures täglich zu folgen. Diese Margin Variation Zahlungen müssen als solche erkennbar sein.

CFDs

Wie bei Futures, allerdings fallen Finanzierungskosten an, diese müssen nicht auf die einzelne CFD-Position runtergebrochen sein, es reicht, dass sie als Finanzierungskosten erkennbar sind.

Optionen

Das Underlying muss erkennbar sein (bei Aktien Verweise auf ISIN), bei Futures Verweis auf Futurekontrakt. Ebenso der Basispreis.

Bei der Glattstellung einer Option muss erkennbar sein, ob es sich um eine Schließung durch den Kunden, einen Verfall, eine Ausübung oder eine Zuteilung handelt. Kommt es bei Ausübung oder Zuteilung zu einem damit gekoppelten Aktienverkauf oder –kauf, muss dieser in den Daten zum Beispiel durch einen gemeinsamen Schlüssel miteinander verbunden sein. Kommt es hingegen zu einem Cash Settlement, muss das ebenfalls in den Daten erkennbar sein.

Bonds

Kauf und Verkaufspreise der Bonds müssen von den gezahlten und erhaltenen Stückzinsen sowie den regulären Zinszahlungen getrennt ersichtlich sein.

Optionsscheine / Zertifikate

Die oben genannten Angaben zu Optionen gelten hinsichtlich Ausübung, Verfall, Knock-Out oder Glattstellung auch für Optionsscheine und Zertifikate.

Zinsen

Müssen als solche erkennbar sein.

Gebühren

Gebühren als Kaufnebenkosten müssen nicht extra aufgeführt sein, sondern sollten beim Kauf/Verkauf von Positionen direkt mit eingerechnet sein. Andere Gebühren (Datenabos, Überweisungsgebühren) sollten einen Typ bzw. eine Beschreibung haben, um was für Gebühren es sich handelt. Denn Kosten für Überweisungen müssen anders verbucht werden als andere Gebühren.

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