In diesem Artikel findest du die Unterschiede zwischen einer Organschaft und einer normalen Holdingstruktur.
Der Unterschied zu einer Holding liegt vor allem in den besonderen Anforderungen an eine Organschaft. Und zwar betreffen sie verschiedene Aspekte der Eigenschaften sowie der Verbindung zwischen den involvierten Unternehmen, wie etwa die zulässigen Unternehmensformen und die vertraglichen Verpflichtungen. Die Organschaft gliedert sich in zwei Unternehmen, dem Organträger und der Organgesellschaft. Die Rahmenbedingungen zwischen Organträger und Organgesellschaft werden wie folgt definiert:
Der Organträger ist ein gewerblich agierendes Unternehmen:
- Einzelunternehmen
- GbR
- OHG
- KG
- GmbH & Co. KG
- GmbH
- AG
Bei einer Holding ist die Funktion des Mutterunternehmens lediglich das Halten und Verwalten der Beteiligungen am Tochterunternehmen, und somit keineswegs eine gewerbliche Tätigkeit.
Organgesellschaft muss eine Kapitalgesellschaft sein (§14 und 17 KSt):
- AG
- GmbH
- Europäische Gesellschaft (SE)
Weitere Voraussetzungen für eine Organschaft:
- Eine finanzielle Eingliederung ist notwendig. Das bedeutet, dass der Organträger eine Mehrheit an der Organgesellschaft hält. (>50 %)
- Ebenfalls notwendig ist die wirtschaftliche Eingliederung. Es muss ein Gewinnabführungsvertrag vorliegen für mindestens fünf Jahre und der Organträger trägt sowohl die Verluste, als auch die Gewinne. Dies ist im Handelsregister einzutragen.
- Zuletzt notwendig ist eine organisatorische Eingliederung. Organträger muss jederzeit dazu in der Lage sein, seinen Willen auch im täglichen Geschäft bei der Organgesellschaft durchzusetzen. (Personen aus der Geschäftsleitung des Organträgers oder leitende Mitarbeiter des Organträgers müssen in der Geschäftsleitung/dem Vorstand der Organgesellschaft tätig sein)
Vorteile der Organschaft
- Verrechnung von Verlusten und Gewinnen (Sonst versteuert jede GmbH ihre eigenen Gewinne/Verluste).
- Besteuerung findet nur beim Organträger statt und nicht bei der Organgesellschaft (1,54 % werden gespart).
Nachteile der Organschaft
- Organträger muss auch die Verluste tragen.
- Die Haftung des Organträgers erweitert sich auf die der Organgesellschaft und ist nicht beschränkt wie bei der Holding. Somit ist keine Verlustabschirmung möglich.
Die Vorteile der Organschaft können somit auch gleichzeitig die Nachteile sein. Hier gilt es im Einzelfall zu prüfen, ob eine Organschaft sinnvoll wäre oder ob die normale Holdingstruktur gewählt werden sollte.
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