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Transparenzregister: Eintrag als GmbH

Die Eintragung deiner GmbH in das Transparenzregister ist ein entscheidender Schritt zur Rechtskonformität deines Unternehmens. Das Register dokumentiert, wer wirtschaftlich von deiner GmbH profitiert und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Welche Schritte notwendig sind, um deine GmbH in das Transparenzregister eintragen zu lassen und was dabei zu beachten ist, kannst du im Folgenden nachlesen.

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Ist der Eintrag im Transparenzregister Pflicht für GmbHs?

Für alle GmbHs in Deutschland ist die Eintragung im Transparenzregister gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt sowohl für neu gegründete als auch für bestehende Unternehmen. Die Regelung dient dazu, Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft herzustellen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei denen die Informationen bereits über andere Register zugänglich sind und somit keine separate Eintragung erforderlich ist.

Schritte zur Eintragung deiner GmbH ins Transparenzregister

Ermittle alle Personen, die mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte deiner GmbH halten. Diese Personen müssen im Transparenzregister eingetragen werden.

Stelle sicher, dass du alle notwendigen Dokumente zusammenstellst, darunter auch die Ausweisdokumente der einzutragenden Personen.

Informiere dich, ob deine GmbH von der Eintragungspflicht ausgenommen ist. Dies kann zutreffen, wenn sie bereits in anderen öffentlichen Registern verzeichnet ist.

Erstelle ein Nutzerkonto im Transparenzregister. Beachte: Bei den eingegebenen Daten handelt es sich noch nicht um den offiziellen Eintrag.

Erfasse deine Unternehmensdaten. Sobald du auf „Rechtseinheit anlegen“ klickst, ist dein Unternehmen offiziell im Transparenzregister eingetragen.

Füge die wirtschaftlich Berechtigten hinzu, falls dies dein erster Eintrag ist. Mit diesem Schritt ist die Registrierung im Transparenzregister vollständig.

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Transparenzregister: Wer ist wirtschaftlich Berechtigte:r einer GmbH?

Im Rahmen des Transparenzregisters gilt als wirtschaftlich Berechtigte:r einer GmbH die Person, die letztendlich Eigentümer:in ist. Dazu gehören:

check   Eigentumskontrolle: Natürliche Personen, die direkt oder indirekt mehr als 25 Prozent der Anteile an der GmbH halten.

check   Stimmrechtskontrolle: Personen, die direkt oder indirekt über mehr als 25 Prozent der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung verfügen.

check   Kontrolle auf andere Weise: Individuen, die unabhängig von Kapitalanteilen oder Stimmrechten maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung oder Politik der GmbH ausüben, etwa durch spezielle Vereinbarungen oder ihre Position in der Unternehmensstruktur.

 

Keine Lust auf Bürokratie? Eintrag ohne komplizierte Formalitäten

Der Eintrag im Transparenzregister ist ein wesentlicher Schritt bei der Gründung einer GmbH, kann jedoch je nach Struktur komplex werden. Fehler sind nicht nur möglich, sondern können den gesamten Gründungsprozess verzögern und verteuern. Mit RIDE wird die GmbH-Gründung zum stressfreien Erlebnis. Wir haben bereits über 1.000 Kundinnen und Kunden auf dem Weg zur eigenen GmbH begleitet. Alle wesentlichen Verträge, vom Gesellschaftsvertrag bis zum Gründungsprotokoll, sowie die notwendigen Finanzierungsverträge sind in der RIDE GmbH-Gründung enthalten. Profitiere von unserer Expertise!

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Transparenzregister und GmbHs: Wann gelten Ausnahmen?

Für deine GmbH könnten unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen von der Eintragung im Transparenzregister gelten, etwa wenn alle nötigen Informationen bereits in öffentlichen Registern verfügbar sind oder deine GmbH zu einem börsennotierten Konzern gehört. Auch besondere Arrangements wie Treuhänder- oder Nominee-Strukturen sowie komplexe Unternehmensformen wie bestimmte GmbH & Co. KGs können Ausnahmeregelungen nach sich ziehen.

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Transparenzregister für GmbHs in Gründung - selbst eintragen oder mit Expertenunterstützung?

Bei der Eintragung deiner GmbH und der wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister hast du verschiedene Möglichkeiten. In einfachen Fällen, wenn die Struktur deiner Gesellschaft übersichtlich ist, kannst du die Eintragung selbst vornehmen. Bei komplexeren Gesellschaftsstrukturen oder bei Unsicherheiten empfiehlt es sich jedoch, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Fehler zu vermeiden. In der GmbH-Gründung mit RIDE ist die Anmeldung im Transparenzregister bereits inbegriffen.

Eintragung der GmbH ins Transparenzregister: Das Wichtigste zusammengefasst

Eintragungspflicht

Wenn du eine GmbH gründest, bist du gesetzlich verpflichtet, das Unternehmen im Transparenzregister einzutragen, um Transparenz über die wirtschaftlich Berechtigten zu gewährleisten.

Öffentlicher Zugang

Das Transparenzregister ist öffentlich einsehbar. Das bedeutet, dass jede:r die Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten deiner GmbH einsehen kann.

Timing

Die Eintragung deiner GmbH in das Transparenzregister sollte unmittelbar nach der Eintragung in das Handelsregister erfolgen. RIDE kann dir dabei helfen, diesen Prozess effizient zu gestalten.

Mitteilung von Änderungen

Änderungen in den Kapitalanteilen oder Stimmrechtsverhältnissen, die über die genannten Schwellenwerte hinausgehen, müssen ebenfalls gemeldet werden.

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Daniel

Gründer und Börsen-Trainer

Fragen & Antworten

Was ist das Transparenzregister und warum ist es für eine GmbH relevant?

Das Transparenzregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das der Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, also auch von GmbHs, dient.

Wer muss im Transparenzregister als wirtschaftlich Berechtigte:r einer GmbH eingetragen werden?

Das Bundesverwaltungsamt erklärt, dass wirtschaftlich Berechtigte jene natürlichen Personen sind, die letztlich Eigentümer oder Kontrolleure einer Organisation sind, gemäß § 3 des Geldwäschegesetzes (GwG). Für juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften spezifiziert § 3 Abs. 2 GwG, dass natürliche Personen als wirtschaftlich Berechtigte gelten, wenn sie direkt oder indirekt mehr als 25 % des Kapitals besitzen, über mehr als 25 % der Stimmrechte verfügen oder auf ähnliche Weise Kontrolle ausüben, beispielsweise als Komplementär oder durch ein Vetorecht.

Was ist der Unterschied zwischen einer direkten und einer indirekten Beteiligung?

In diesem Zusammenhang beziehen sich die Begriffe "direkt" und "indirekt" auf die Art und Weise, wie eine natürliche Person Eigentum an oder Kontrolle über ein Unternehmen oder eine Vereinigung ausübt:

Direkt: Eine Person gilt als direkt beteiligt, wenn sie einen Anteil am Unternehmen direkt besitzt oder kontrolliert. Dies bedeutet, dass die Person offiziell als Inhaber von mehr als 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte eingetragen ist. In diesem Fall ist die Beteiligung klar und direkt nachvollziehbar, da die Person in den Unterlagen des Unternehmens direkt als Eigentümer oder Kontrolleur aufgeführt ist.

Indirekt: Eine indirekte Beteiligung bedeutet, dass die Kontrolle oder der Besitz über eine dritte Partei, ein anderes Unternehmen oder eine komplexe Struktur von Beteiligungen ausgeübt wird. Beispielsweise könnte eine Person ein anderes Unternehmen kontrollieren, das wiederum mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte an der betreffenden Vereinigung hält. In solchen Fällen ist die wirtschaftliche Berechtigung nicht unmittelbar ersichtlich und erfordert eine eingehendere Analyse der Eigentums- und Kontrollstrukturen, um die tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer zu ermitteln.

Das Verständnis dieser Unterscheidung ist wichtig, um die Transparenz der Gesellschaftsstrukturen zu gewährleisten und um zu verhindern, dass Personen ihre wahre Beteiligung hinter komplexen Strukturen oder Drittgesellschaften verbergen, was häufig in Fällen von Geldwäscherei oder Steuerhinterziehung vorkommt.

Wie werden wirtschaftlich Berechtigte in Transparenzregistern erfasst, wenn eine Holding-GmbH Anteile an einer Tochter-GmbH hält?

Hält eine Holding-GmbH Anteile an einer Tochter-GmbH, gilt die Holding zunächst als unmittelbarer Eigentümer der Tochtergesellschaft. Das Transparenzregister verlangt jedoch, dass die Eigentümerstruktur weiter zurückverfolgt wird, um die natürlichen Personen zu identifizieren, die letztlich die Kontrolle ausüben. Dies bedeutet, dass die natürlichen Personen, die mehr als 25 Prozent der Anteile oder Stimmrechte an der Holding-GmbH (unmittelbar oder mittelbar) kontrollieren oder auf andere Weise einen beherrschenden Einfluss auf die Holding ausüben, sowohl im Transparenzregister der Holding als auch im Transparenzregister der Tochtergesellschaft einzutragen sind. Damit sollen die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse unabhängig von der Komplexität der Unternehmensstruktur offengelegt werden.

Eintrag im Transparenzregister als GmbH: Gibt es Ausnahmen?

Die Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister trifft grundsätzlich jede Gesellschaft. Ausnahmen bestehen, wenn sich die erforderlichen Angaben zum:zur wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen Quellen wie dem Handelsregister oder ähnlichen Dokumenten und Registereintragungen ergeben.

Muss sich eine GmbH & Co. KG auch im Transparenzregister eintragen?

Ja, auch für eine GmbH & Co. KG besteht die Pflicht zur Eintragung im Transparenzregister. Sowohl die Komplementär-GmbH als auch die Kommanditgesellschaft selbst müssen die Informationen über ihre wirtschaftlich Berechtigten melden.

Warum Vermögensaufbau mit RIDE?

RIDE ist das erste Fintech, das sich auf die echte Rendite, nach Steuern und Kosten, konzentriert. Wir helfen unseren Kundinnen und Kunden, ihr Vermögen intelligent zu strukturieren, um mehr investieren und netto mehr konsumieren zu können.

Wer steckt hinter RIDE?

Christine Kiefer und Felix Schulte sind die Gründer und, gemeinsam mit Samed Yilmaz, Geschäftsführer von RIDE. Christine wirkte bereits an verschiedenen Fintechs mit, unter anderem als Co-Founderin bei PAIR Finance. Sie unterstützte den FinTechRat des Bundesministeriums und hat mit den „Fintech Ladies“ ein Netzwerk für Frauen in der Finanzbranche geschaffen. Seit Januar 2022 ist sie Partnerin beim VC Angel Invest. Felix gründete 2011 das E-Commerce-Unternehmen NewStore und verkaufte dieses 2016 – natürlich steueroptimiert mit der vermögensverwaltenden GmbH. Danach arbeitete er als Entrepreneur in Residence bei ARB Investment Partners.

Beide schlossen sich 2018 zur Gründung von RIDE zusammen. Das gemeinsame Ziel: Mehr Menschen einen besseren Vermögensaufbau zu ermöglichen.

Seit Ende 2023 unterstützt Samed Yilmaz sie in dieser Mission und bringt seine umfangreiche Erfahrung aus über 20 Jahren in Banking und Brokerage ein. So war er zuletzt CEO der FXFlat Bank AG, die er zuvor in verschiedenen führenden Positionen auf dem Weg zur Errichtung einer deutschen Bank begleitet hatte.

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