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GmbH-Gewinnausschüttung

Formen, Besteuerung & Wissenswertes

Die Gewinnausschüttung ist ein Vorgang, bei dem der nach Abzug aller Betriebskosten, Steuern und sonstigen Verbindlichkeiten eines Unternehmens der verbleibende Reingewinn an die Anteilseigner:innen ausgezahlt wird. 

Abhängig von der Gesellschaftsform eines Unternehmens werden diese Ausschüttungen unterschiedlich benannt. So führen Privatunternehmer:innen oder OHG-Gesellschafter:innen Entnahmen durch, Aktiengesellschaften schütten Dividenden aus und Gesellschafter:innen einer GmbH erhalten Gewinnausschüttungen.

Worauf du bei der Gewinnausschüttung einer GmbH achten solltest und wie du diese für dich steuerlich optimieren kannst, erfährst du auf dieser Seite.

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Wie ist die Gewinnausschüttung gesetzlich geregelt?

Die GmbH ist eine rechtlich selbständige juristische Person. Gewinne dürfen daher nicht einfach so an die Gesellschafter:innen der GmbH ausgezahlt werden. Stattdessen muss die Gewinnausschüttung im Rahmen der Gesellschafterversammlung in einem Gewinnverwendungsbeschluss vereinbart werden.

Paragraph 29 des GmbH-Gesetzes sichert Gesellschafter:innen einen Anspruch auf eine Gewinnausschüttung zu. Gesetzlich ist diese nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile vorgesehen.


Doch davon kannst du auch durch individuelle Regelungen im Gesellschaftsvertrag abweichen, das nennt sich dann disquotale Gewinnverteilung. 


Mehr dazu erfährst du auf unserer Seite zur Gewinnverteilung >

Der Ablauf der Gewinnausschüttung in der GmbH

  • Erstellung und Feststellung des Jahresabschlusses

    Zunächst muss ein Jahresabschluss erstellt werden, der den Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres ausweist.

  • Beschluss der Gesellschafterversammlung

    Über die Verwendung des Jahresüberschusses, einschließlich der Gewinnausschüttung, entscheiden die Gesellschafter:innen in einer Versammlung.

  • Auszahlung

    Nach dem Beschluss können die Gewinne an die Gesellschafter:innen entsprechend der Verteilung ausgezahlt werden.

Arten der Gewinnausschüttungen: Cash, Sachausschüttung oder Vorabausschüttung?

Klassischerweise erfolgt die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter:innen zumeist in Form der Auskehrung von Barmitteln. Doch auch Sachausschüttungen sind möglich. Zudem muss der Zeitpunkt der Ausschüttung nicht zwangsweise nach Erstellung des Jahresabschlusses erfolgen. Auch unterjährig können sogenannte Vorabausschüttungen erfolgen. In beiden Fällen gibt es einiges zu beachten.


Sachausschüttungen

Anstelle von Barmitteln können auch andere Vermögenswerte an die Gesellschafter:innen ausgeschüttet werden. Mangels eigener Regelungen zu Sachausschüttungen im GmbH-Gesetz finden hier die für Aktiengesellschaften geltenden Vorschriften sinngemäß Anwendung. So sieht der § 58 Abs. 5 des Aktiengesetztes ausdrücklich vor, dass auch Sachausschüttungen, oft auch Sachdividenden genannt, beschlossen werden können, soweit dies durch die Satzung nicht ausgeschlossen ist.

Mögliche Sachausschüttungen sind beispielsweise körperliche Gegenstände, eigene Handelswaren, Dienstleistungen oder Anteile an anderen Unternehmen, wie beispielsweise Aktien. Auch die Sachausschüttung muss auf einem ordnungsgemäßen Gewinnverwendungsbeschluss beruhen. Der Ge­gen­stand ei­ner Sach­aus­schüttung ist dabei mit dem gemei­nen Wert – also dem Preis, den ein fremder Dritter dafür zahlen würde – zu be­wer­ten (nach §9 des BewG) und dementsprechend zu versteuern. Es empfiehlt sich, diese Bewertung sowie die Übertragung des Sachwertes genauestens zu dokumentieren.


Vorabauschüttungen

Innerhalb des Wirtschaftsjahres oder nach dem Ende, aber vor Jahresabschluss, können ebenfalls Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter:innen beschlossen werden. Solch eine Vorabausschüttung ist ein Vorschuss auf den zu erwartenden Gewinn. Obwohl das GmbH-Gesetz diese Praxis nicht explizit behandelt, ist sie dennoch gestattet, solange sie durch den Gesellschaftsvertrag nicht explizit ausgeschlossen wird. Eine Vorabausschüttung kann eine vorteilhafte steuerliche Gestaltung der Einkommensteuerlast auf der Ebene der Gesellschafter:innen ermöglichen.

So gilt die Vorabausschüttung für dich als natürliche Person und Gesellschafter:in zum Zeitpunkt des ordnungsgemäßen Vorabausschüttungsbeschlusses als zugeflossen. Hast du nun beispielsweise in 2024 gleichzeitig ein Einzelunternehmen und damit hohe Verluste, beispielsweise aufgrund von Investitionen gemacht, kannst du diese mit Gewinnen einer Vorabausschüttung aus deiner GmbH verrechnen und so die Steuerlast der Gewinnausschüttung senken. Würde die Gewinnausschüttung aus der GmbH erst klassisch nach Jahresabschluss und somit in 2025 erfolgen, könnte die Verrechnung aufgrund des neuen Kalenderjahres nicht mehr mit den Verlusten deines Einzelunternehmens aus 2024 erfolgen.

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Wie wird die Gewinnausschüttung steuerlich behandelt? Teileinkünfteverfahren vs. Abgeltungsteuer

Wenn du die Anteile an deiner GmbH im Privatvermögen hältst – also nicht mit einer anderen Gesellschaft beteiligt bist – dann gibt es zwei Möglichkeiten der Besteuerung der Gewinnausschüttung: die Abgeltungsteuer und das Teileinkünfteverfahren. Üblicherweise werden die Gewinne mit der Abgeltungsteuer versteuert. Unter bestimmten Umständen kann sich das Teileinkünfteverfahren jedoch mehr lohnen. Um es nutzen zu können, musst du einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nachfolgend erfährst du mehr zu den beiden Versteuerungsmöglichkeiten.


Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer, vielen auch als Kapitalertragsteuer bekannt, ist die Standardmethode der Besteuerung von Dividenden, sei es aus direkten Unternehmensbeteiligungen oder Aktien- oder ETF-Beteiligungen. Einnahmen aus Kapitalvermögen werden demnach pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet.

Werden die Gewinnausschüttungen deiner GmbH an dich mit der Abgeltungsteuer versteuert, so ist es nicht möglich, Werbungskosten oder Schuldzinsen auf diese Einnahmen geltend zu machen. Allerdings kann der Sparerpauschbetrag bis zu einem Betrag von 1.000 Euro genutzt werden, welcher sich für Ehepaare verdoppeln lässt.

Zwar ist die Abgeltungsteuer eine Besteuerung des oder der Gesellschafter:in, jedoch hat deine GmbH diese Steuer für Rechnung ihrer Gesellschafter:innen einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Dies muss zeitgleich mit der Überweisung der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter:innen erfolgen, sonst drohen Säumniszuschläge.



Teileinkünfteverfahren (TEV)

Die Besteuerung mit dem TEV ist nur möglich, wenn der:die Gesellschafter:in 1) mindestens zu 25 Prozent Anteilseigner:in an der GmbH ist oder 2) über mindestens 1 Prozent der Anteile verfügt und einen „maßgeblichen unternehmerischen Einfluss“ auf die wirtschaftlichen Aktivitäten der GmbH ausübt, beispielsweise in der Rolle als Geschäftsführer:in (gemäß § 32 d Abs. 2 Nr. 3 b EStG).

Grundsätzlich funktioniert das Teileinkünfteverfahren so: 60 Prozent der Dividenden und Veräußerungsgewinne, die aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften stammen, unterliegen der Einkommensteuer. Die restlichen 40 Prozent dieser Einkünfte sind steuerfrei. Das bedeutet, dass nicht der gesamte Betrag der Gewinnausschüttung versteuert werden muss, sondern nur ein Teil davon. Für Gesellschafter:innen kann dies eine deutliche Steuererleichterung bedeuten, die jedoch vom Einzelfall und Faktoren wie der persönlichen Einkommensteuerhöhe abhängt. Zusätzlich sind auch 60 Prozent der Werbungskosten abzugsfähig, der Sparerpauschbetrag kann jedoch, anders als bei der Abgeltungsteuer, nicht angewendet werden.

Das TEV muss für die jeweilige Beteiligung beantragt werden und kann zwar nach Genehmigung auch wieder von dir zurückgenommen werden. Eine erneute Beantragung ist dann jedoch nicht möglich, weshalb du umsichtig planen solltest.

Beispielrechnung zur Besteuerung der Gewinnausschüttung aus der GmbH

Um die Unterschiede zwischen der Besteuerung der Gewinnausschüttung aus der GmbH mit der Abgeltungsteuer oder dem Teileinkünfteverfahren zu verdeutlichen, haben wir eine Beispielrechnung erstellt. Diese beruht auf folgenden Annahmen: 
- Der oder die Gesellschafter:in bekommt 100.000 Euro Gewinne ausgeschüttet.
- Die Anteile sind fremdfinanziert, deshalb entstehen dem:der Gesellschafter:in jährliche Zinskosten in Höhe von 10.000 Euro.
- Der private Einkommensteuersatz beträgt 42 Prozent.

    • Berechnung
    • Abgeltungsteuer
    • TEV
    • Gewinnausschüttung

    • 100.000 €
    • 100.000 €
    • Davon zu versteuern

    • 100.000 €
    • 60.000 €
      (60 % von 100.000 €)
    • Sparerpauschbetrag

    • – 1.000 €
    • /
    • Werbungskosten

    • /
    • – 6.000 € (60 % von 10.000 €)
    • Zu versteuernder Betrag

    • 99.000 €
    • 54.000 €
    • Steuersatz

    • 26,375 % Abgeltungsteuer
    • 42 % Einkommensteuer

    • Steuerlast

    • 26.111,25 €
    • 22.680 €

Beachte auch: Ob du als Gesellschafter:in von der Anwendung der Abgeltungsteuer oder dem TEV stärker profitierst, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Diese Entscheidung sollte idealerweise mit Unterstützung einer:eines erfahrenen Steuerberater:in getroffen werden. Faktoren wie dein persönlicher Steuersatz und die Höhe der Gewinnausschüttung spielen eine entscheidende Rolle. Bei kleineren Beträgen und dem Fehlen von Werbungskosten könnte die Wahl der Abgeltungsteuer unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags beispielsweise vorteilhafter sein, als das TEV.

Steuerfrei Gewinne auszahlen? Das geht mit dem Gesellschafter-Darlehen

Das Gesellschafter-Darlehen ist besonders für vermögensverwaltende GmbHs ein smarter Weg, um zum einen Kapital für Investitionen in die GmbH einzubringen und diese später wieder steuerfrei an dich als Gesellschafter:in auszuzahlen.

Du bist damit als Privatperson die Darlehensgeber:in, deine GmbH muss für das Darlehen marktübliche Zinsen an dich zahlen. Diese Zinsen für die „Finanzierung“ sind jedoch als Kosten deiner GmbH anzusehen und mindern so den Gewinn und die Steuerlast. Willst du Geld aus deiner GmbH entnehmen, tilgst du das Darlehen an dich selbst. Diese Tilgung ist steuerfrei.

Im Rahmen der RIDE GmbH-Verwaltung bieten wir dir die passenden Vertragsvorlagen für einen solchen Rahmen-Darlehensvertrag. Zudem erledigen unsere erfahrenen Partner-Steuerberater:innen zuverlässig deine Steuererklärungen, deinen Jahresabschluss und prüfen Steuerbescheide für dich.

Dank der von RIDE entwickelten Software WEPA kannst du zudem so viel traden wie du willst – ohne deine Steuerberatungskosten in die Höhe zu treiben. Bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch erfährst du mehr zu unserem Angebot.


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Gesellschafter-Geschäftsführer:in – Gewinnausschüttung oder Gehalt?

Vorteilhaft an einer Gehaltszahlung ist, dass diese eine Betriebsausgabe deiner GmbH darstellt, deinen Gewinn also mindert und du somit die Steuerlast deines Unternehmens senkst. Dabei überträgst du gleichzeitig Kapital ins Privatvermögen.

Mit dem Gehalt erhöht sich jedoch das persönliche Einkommen des oder der Geschäftsführer:in, was hier wiederum zu höheren Steuerbelastungen führen kann. Das Anstellungsverhältnis bedeutet zudem zusätzlichen Aufwand, da Lohnabrechnungen durchgeführt werden müssen, Lohnsteuer einzuhalten ist und mehr.

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Die Gewinnausschüttung hingegen reduziert nicht den Gewinn der GmbH, die Steuerlast wird nicht gesenkt. Auf Gesellschafterebene erhöht sich die Steuerlast aber dennoch, wie im Abschnitt zur Besteuerung beschrieben. Entweder wird die Kapitalertragsteuer oder die Einkommensteuer im Rahmen des Teileinkünfteverfahrens auf die Gewinnausschüttung fällig.

Letztlich ist das Gehalt eine gute Option um die Steuerlast der GmbH reduzieren. Da in Einzelfällen die Gewinnausschüttung steuerlich dennoch vorteilhafter als eine Gehaltszahlung an eine:n Geschäftsführer-Gesellschafter:in sein kann, solltest du dich im Zweifel von einem erfahrenen Steuerbüro beraten lassen. Vermeide bei der Gehaltsauszahlung auch unbedingt eine verdeckte Gewinnausschüttung.

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Vorsicht: Vedeckte Gewinnausschüttung vermeiden

Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) kommt typischerweise bei Kapitalgesellschaften im Rechtsverhältnis der GmbH mit einem:einer Gesellschafter-Geschäftsführer:in vor. Sie bezieht sich auf unangemessene Vorteile, die Geschäftsführer:innen oder Gesellschafter:innen erhalten. Dies führt zu einer Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung der Gesellschaft, die nicht als offene Gewinnausschüttung (mittels eines Gesellschafterbeschlusses) deklariert wird.

Verdeckte Gewinnausschüttungen können dabei beispielsweise sein:

  • Überhöhte Gehaltszahlung an den:die Gesellschafter-Geschäftsführer:in.
  • Überteuerter Firmenwagen.
  • Tätigkeiten am selbstgenutzten Einfamilienhaus durch die Firma.
  • Unterbewertete Mieten an die Gesellschafter:innen oder nahe Angehörige.

Um eine vGA zu vermeiden, solltest du stets den Fremdvergleich beachten. So sollte das Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt dem entsprechen, was du auch unabhängigen Dritten zahlen würdest und dies auch in einem schriftlichen Geschäftsführer-Vertrag festzuhalten.

Rechenbeispiel und Vergleich der Gewinnausschüttung vs. Geschäftsführergehalt

In diesem Video spricht Daniel von RIDE über Vor- und Nachteile der Gewinnausschüttung aus der GmbH gegenüber der Zahlung eines Gesellschafter-Geschäftsführergehaltes. Dabei zeigt er anhand einer Beispielrechnung anschaulich, mit welcher Steuerlast du rechnen kannst.

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Asset 2

Daniel

Gründer und Börsen-Trainer

Fragen & Antworten

Was ist eine Gewinnausschüttung bei einer GmbH und wie funktioniert sie?

Eine Gewinnausschüttung bei einer GmbH ist die Auszahlung des nach Abzug aller Kosten verbleibenden Gewinns an die Gesellschafter:innen. Der Prozess beginnt mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Verteilung des Gewinns. Anschließend wird der Gewinn entsprechend der Geschäftsanteile oder einer anderen vereinbarten Regelung unter den Gesellschafter:innen aufgeteilt. Die Auszahlung erfolgt nach der Feststellung des Jahresabschlusses und ist in der Regel an bestimmte steuerliche Vorgaben gebunden.

Welche steuerlichen Aspekte müssen bei der Gewinnausschüttung beachtet werden?

Bei der Gewinnausschüttung einer GmbH müssen mehrere steuerliche Aspekte beachtet werden. Zunächst ist die Ausschüttung bei dem:der Gesellschafter:in mit 25% Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu versteuern. Abweichend davon kann auch das Teileinkünfteverfahren beantragt werden, bei dem 60 Prozent der Ausschüttung mit der Einkommensteuer belastet werden. Eine Gewinnausschüttung mindert nicht den steuerlichen Gewinn der GmbH und senkt somit die Steuerlast, anders als Gehälter beispielsweise, nicht.

Wie beeinflusst die Gewinnausschüttung die Liquidität einer GmbH?

Die Gewinnausschüttung kann die Liquidität einer GmbH beeinflussen, da ein Teil des verfügbaren Kapitals an die Gesellschafter:innen ausgezahlt wird. Es ist entscheidend, dass die GmbH eine ausreichende Liquiditätsreserve behält, um laufende und zukünftige Verpflichtungen zu erfüllen. Deshalb sollte eine sorgfältige Planung und Analyse der finanziellen Situation der GmbH ist vor jeder Gewinnausschüttung erfolgen. Dies ist meist Gegenstand der Gesellschafterversammlung bevor die Gewinnausschüttung beschlossen wird.

Können Gesellschafter:innen auf eine Gewinnausschüttung verzichten?

Ja, Gesellschafter:innen können auf eine Gewinnausschüttung verzichten, um beispielsweise die Liquidität der GmbH zu stärken oder in das Wachstum des Unternehmens zu investieren. Ein solcher Verzicht sollte jedoch immer schriftlich festgehalten werden.

Warum RIDE?

RIDE ist das erste Fintech, das sich auf die echte Rendite, nach Steuern und Kosten, konzentriert. Wir helfen unseren Kundinnen und Kunden, ihr Vermögen intelligent zu strukturieren, um mehr investieren und netto mehr konsumieren zu können.

Wer steckt hinter RIDE?

Christine Kiefer und Felix Schulte sind die Gründer und, gemeinsam mit Samed Yilmaz, Geschäftsführer von RIDE. Christine wirkte bereits an verschiedenen Fintechs mit, unter anderem als Co-Founderin bei PAIR Finance. Sie unterstützte den FinTechRat des Bundesministeriums und hat mit den „Fintech Ladies“ ein Netzwerk für Frauen in der Finanzbranche geschaffen. Seit Januar 2022 ist sie Partnerin beim VC Angel Invest. Felix gründete 2011 das E-Commerce-Unternehmen NewStore und verkaufte dieses 2016 – natürlich steueroptimiert mit der vermögensverwaltenden GmbH. Danach arbeitete er als Entrepreneur in Residence bei ARB Investment Partners.
Beide schlossen sich 2018 zur Gründung von RIDE zusammen. Das gemeinsame Ziel: Mehr Menschen einen besseren Vermögensaufbau zu ermöglichen.
Seit Ende 2023 unterstützt Samed Yilmaz sie in dieser Mission und bringt seine umfangreiche Erfahrung aus über 20 Jahren in Banking und Brokerage ein. So war er zuletzt CEO der FXFlat Bank AG, die er zuvor in verschiedenen führenden Positionen auf dem Weg zur Errichtung einer deutschen Bank begleitet hatte.

Könnt ihr mich steuerrechtlich individuell beraten?

Eine individuelle steuerrechtliche Beratung ist RIDE untersagt, da wir keine Steuerberater:innen sind. Wir dürfen jedoch alle relevanten Informationen rund um die Holding, die vermögensverwaltende GmbH und deren Verwaltung mit dir teilen. Außerdem haben wir qualifizierte RIDE Partner-Steuerberater:innen, die bei Bedarf eine individuelle, steuerliche Beratung leisten können.

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