Gewerbesteuerbefreiung
Immobilien-GmbHs können sich von der Gewerbesteuer befreien lassen und zahlen dann nur noch Körperschaftsteuer und Soli i.H.v. 15,83%
Die steuergünstigste Art in Immobilien zu investieren. Beschäftigst Du Dich mit Immobilien und überlegst, ob sich eine GmbH für Dich lohnt? Finde es hier heraus.
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Immobilien-GmbHs können sich von der Gewerbesteuer befreien lassen und zahlen dann nur noch Körperschaftsteuer und Soli i.H.v. 15,83%
Wenn Du Deine Immobilie in einer GmbH hältst und ein Darlehen ohne private Bürgschaft abschließt, verringerst Du Dein Risiko.
Wenn Du Deine Immo-GmbH über eine Holding hältst, kannst Du die GmbH verkaufen und zahlst nur 1,54% auf den Verkaufserlös.
Privates Veräußerungsgeschäft
verschiedene Optionen
Nach 3 Jahren Eigennutzung
oder 10 Jahren Vermietung
Nach 3 Jahren Eigennutzung
oder 10 Jahren Vermietung
Gewerblicher Grundstûckshandel
Mehr Info
Immobilien sind die einzige Möglichkeit, die Einkünfte aus einer GmbH von der Gewerbesteuer befreien zu lassen. Erfüllt die GmbH nachfolgende Kriterien, kann sie von der Gewerbesteuerbefreiung, auch erweiterte Kürzung genannt, profitieren.
Kürzung beim betrieblichen Grundbesitz nach §9 Nr. 1 GewStG.
Weitere Fragen?
Die erzielten Umsätze stammen aus Vermietung und Verpachtung.
Existiert nur eine Immobilie im Betriebsvermögen, kann diese nur verkauft werden, wenn eine weitere Immobilie hinzukommt. Relevant bei Asset Deal (nicht bei Share Deal).
Einnahmen aus Wertpapieren, Darlehen etc. sind nicht schädlich, erhalten aber keine Gewerbesteuerbefreiung.
Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen unbedingt vermeiden.
Es dürfen max. 3 Objekte in laufenden 5 Jahren verkauft werden.
Weitere Kriterien, wie z.B. Renovierungen im Zeitraum von 5-10 Jahren mit anschließendem Verkauf, können schädlich sein.
Vermögensaufbau wird durch hohe Steuern verhindert. Wir ermöglichen Dir steueroptimiertes Investieren mittels einer vermögensverwaltenden GmbH. Spare Steuern auf Aktien, Termingeschäfte oder Immobilien. Das GmbH Konstrukt ermöglicht Dir folglich mehr zu reinvestieren und schneller Vermögen aufzubauen.
Die Gewinne aus laufenden Einkünften (Vermietung & Verpachtung) werden mit nur 15,83% versteuert. Dem steht als Privatperson der Einkommensteuersatz entgegen.
Bei einer Veräußerung gibt es verschiedene Optionen.
In der Immo-GmbH werden Deine Gewinne mit nur 15,83% besteuert. Die Höhe der Besteuerung als Privatperson ist abhängig von der Haltedauer Deiner Immobilie. Länger als 10 Jahre (Vermietung) oder länger als 3 Jahre (Eigennutzung) = Du zahlst keine Steuern auf den Verkauf. Liegt die Haltedauer darunter, zahlst Du ebenfalls bis zu 47,48% auf Deine Gewinne.
Immobilien sind die einzige Möglichkeit, die Einkünfte aus einer GmbH von der Gewerbesteuer befreien zu lassen. In §9 Nr. 1 GewStG sind die Kriterien festgelegt.
Die Voraussetzungen für die Gewerbesteuerbefreiung kannst Du weiter oben auf der Seite nachlesen.
Bei einem Share Deal wird nicht die Immobilie, sondern die Objektgesellschaft/GmbH verkauft.
Wenn diese Objektgesellschaft von einer anderen GmbH als Beteiligungsgesellschaft gehalten wird (Holding Konstrukt), sind 95% des Veräußerungserlöses steuerfrei. Die Steuerlast liegt hier bei nur 1,54%.
Mit der vermögensverwaltenden GmbH für Immobilien lassen sich Steuern sparen. Um von den (steuerlichen) Vorteilen profitieren zu können, ist es wichtig, dass bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden. In diesem Wissensdatenbank-Artikel findest Du weitere Details dazu.
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