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Verlustverrechnung 1

Verlustverrechnung

Trotz Beschränkung weiter unbegrenzt Verluste geltend machen

Die Möglichkeit der Verlustverrechnung spielt sowohl für private als auch auch professionelle Anleger:innen eine entscheidende Rolle für effizienten Handel an der Börse. Denn schließlich gehören Verluste für Investor:innen zum Alltag und sind – je nach Trading-Strategie – sogar Kalkül.

Verluste sollten deshalb mit Gewinnen verrechenbar sein und so die Steuerlast senken – was jedoch in der Vergangenheit vom Gesetzgeber weiter eingeschränkt wurde. So zuletzt im Januar 2021 mit der Verlustverrechnungsbeschränkung auf Termingeschäfte.

Wen diese Regelung betrifft, wie Trader weiter unbegrenzt Verluste verrechnen können und welche Finanzinstrumente mit welchen verrechnet werden können, erfährst du auf dieser Seite.

Verlustverrechnung 2

Verlustverrechnung – was ist das?

Durch die Möglichkeit der Verrechnung von Kapitalverlusten mit
-gewinnen können Investor:innen nicht nur ihre Gesamtsteuerschuld reduzieren, sondern auch ihre finanziellen Risiken managen und flexibel – trotz eines Verlustrisikos – traden.

Gerade beim Handel mit Termingeschäften sind hohe Verluste oft der Nebeneffekt gewählter Strategien und hoher eingesetzter Hebel. Ist die Höhe der Verlustverrechnung begrenzt, macht dies viele Strategien unrentabel oder sogar verlustbringend. Mehr dazu erfährst im nächsten Abschnitt.

Die steuerliche Verrechnung von Verlusten ist, wenn du privat investierst, auf bestimmte „Verlusttöpfe“ eingegrenzt, innerhalb derer eine Verrechnung möglich ist. So können Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht jedoch mit den Gewinnen aus Anleihen. Wie rechtmäßig dies ist, hat der Bundesfinanzhof (BFH) 2021 bereits in einem Urteil angezweifelt.

Die Verlustverrechnungsbeschränkung auf Termingeschäfte

Verluste aus dem Handel mit Termingeschäften können nur noch mit mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden, nicht jedoch mit anderen Assetklassen. Dies gilt sowohl für das Investments im Privat- als auch mit dem Betriebsvermögen. Das Bundesministerium für Finanzen definiert Termingeschäfte als Optionen, Futures, CFDs, Forwards oder auch Swaps, nicht jedoch Optionsscheine und Zertifikate.

Während Kleinanleger:innen früher Verluste aus dem Handel mit Termingeschäften unbegrenzt mit ihren Gewinnen verrechnen und so ihre Steuerschuld entsprechend senken konnten, ist dies seit dem 1. Januar 2021 nur noch bis zur Höhe von 20.000 Euro jährlich möglich. Übrige Verluste können zwar zeitlich unbegrenzt in die nächsten Jahre vorgetragen werden – aber eben nur bis zu jährlichen Höchstgrenze von 20.000 Euro. Für die Verlustverrechnung bedarf es zudem der Erstellung einer Steuererklärung, die Verrechnung erfolgt nicht automatisch.

Warum die Einführung der Höchstgrenze fatal ist, zeigt das folgende Rechenbeispiel. Würden private Anleger:innen in einem Jahr 110.000 € Euro Einkünfte bei 100.000 Euro Verlusten aus Termingeschäften haben, also 10.000 Euro Gewinne machen, würde ihre Steuerlast privat höher als der Gewinn ausfallen. Warum? Weil Verluste aus Termingeschäften nur zu maximal 20.000 Euro verrechenbar sind.

Rechnenbeispiel Vergleich Steuerlast bei Termingeschäften privat vs. GmbH

Ausgangssituation für die Beispielrechnung:

check   Die erzielten Einkünfte aus Termingeschäften betragen: 110.000 Euro.

check  Die Verluste aus Termingeschäften betragen: 100.000 Euro.

check  Dies ergibt einen Gewinn vor Steuern von: 10.000 Euro.

 
Die Steuerlast im Privatvermögen vs. dem Betriebsvermögen berechnet sich wie folgt:
    • Privat
    • GmbH
    • Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften

    • 110.000 Euro

    • 110.000 Euro

    • Anrechenbare Verluste aus Termingeschäften

    • (-) 20.000 Euro

    • (-) 100.000 Euro

    • Endgültige Kapitalerträge vor Abzug Sparer-Pauschbetrag

    • (=) 90.000 Euro

    • (=) 10.000 Euro

    • Sparerpauschbetrag

    • (-) 1.000 Euro

    • /

    • Kapitalerträge nach Abzug Sparerpauschbetrag

    • (=) 89.000 Euro

    • 10.000 Euro

    • Steuersätze

    • (-) 26,38 % (Abgeltungssteuer inkl. Soli; exkl. Kirchensteuer)

    • 1,54% (Körperschafts- / Gewerbesteuer)

    • Totale Steuerlast

    • = 23.478,20 Euro

    • = 3.082,50 Euro

    • Rendite (nach Steuer)

    • - 13.478,20 Euro

    • + 6.917,40 Euro

Termingeschäfte wie früher traden?

Die Verlustverrechnungbeschränkung auf Termingeschäfte betrifft nur private Anleger:innen – gründest du eine GmbH mit dem Ziel deiner Vermögensoptimierung, oft Trading-GmbH genannt, kannst du weiterhin unbegrenzt Verluste mit Gewinnen und Stillhalterprämien verrechnen. Wie vorteilhaft dies ist, konntest du im Rechenbeispiel sehen. Für viele Trader bietet die GmbH die einzige Möglichkeit, weiter profitabel zu handeln.


Interessiert? Hier erfährst du mehr zur Trading-GmbH >>>

Entschlossen künftig massiv Steuern zu sparen? Dann erfahre alles rund um die GmbH-Gründung unverbindlich in einem Informationsgespräch.

Verlustverrechnung 3

Verlustopf für Veräußerungsgeschäfte mit Aktien

Ein weiterer Verlusttopf ist der für Aktien. Seit 2009 hat der Gesetzgeber die Verlustverrechnung hier für private Anleger:innen stark eingeschränkt.

So dürfen Verluste aus dem Aktienhandel ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht mit Gewinnen aus anderen Wertpapieren, wie beispielsweise ETFs oder Anleihen. Andersrum dürfen diese „sonstigen“ Wertpapierklassen ihre Verluste jedoch sehr wohl mit Aktiengewinnen oder Gewinnen aller anderen Assetklassen verrechnen.

Die Ungleichbehandlung wurde 2021 bereits vom BFH, dem höchsten Gerichtshof für Finanzen, in ihrer Rechtsmäßigkeit angezweifelt (Beschl. v. 17.11.2020, Az. VIII R 11/18).
Bisher hat der Gesetzgeber jedoch noch keine Anpassung vorgenommen. Aktuell steht noch die sogenannte „höchstrichterliche” Klärung des Bundesverfassungsgrichtes aus, das eine Verfassungwidrigkeit der Verrechnungsbeschränkung von Aktien feststellen könnte.

Die Verrechnung der Aktienverluste mit Aktiengewinnen erfolgt für private Anleger:innen automatisiert und bedarf keiner Steuererklärung.

Keine Verlustverrechnung für Aktien in der GmbH?

Während im Privatvermögen Aktienverluste auf die Verrechnung mit Aktiengewinnen begrenzt sind, ist es im Betriebsvermögen überhaupt nicht möglich, Verluste aus dem Aktienhandel steuerlich geltend zu machen. Warum, erfährst du im Abschnitt zur „Verlustverrechnung in der GmbH“.

Was in der Theorie nach einem Totschlag-Argument gegen den Handel mit Aktien im Betriebsvermögen klingt, führt in der Praxis jedoch kaum zu einer verminderten Attraktivität der GmbH für Aktieninvestments. Grund dafür ist die extrem vorteilhafte Besteuerung von Aktiengewinnen im Betriebsvermögen mit nur effektiv 1,54 Prozent.

Das Delta zwischen 1,54 Prozent Besteuerung in der GmbH und 26,375 Prozent im Privatvermögen ist so groß, dass sich die nicht anrechenbaren Verluste amortisieren und du mit der GmbH zumeist dennoch mehr reale Rendite machst.

Rechenbeispiel Aktien: Warum die GmbH auch ohne Verlustverrechnung mehr reale Rendite macht

Das zeigt folgende Rechenbeispiel zeigt eine Trading-Strategie mit einer Win-Rate von 50 % und einer Risk-Reward-Ratio von 1:1,5. Bei 100 Trades mit jeweils 100 Euro Risiko ergeben sich folgende Erwartungswerte:

    • Privat
    • GmbH
    • Einnahmen

    • 7.500 Euro

    • 7.500 Euro

    • Verluste

    • 5.000 Euro

    • 5.000 Euro

    • Zu versteuerndes Einkommen

    • 2.500 Euro

    • 7.500 Euro

    • Steuersatz

    • 26,375 %

    • 1,54 %

    • Steuerlast

    • 659,38 Euro

    • 115,50 Euro

    • Gewinne nach Steuern

    • 1.840,62 Euro

    • 2.384,50 Euro

Weitere Verlusttöpfe im Privatvermögen

Neben den Verlusttöpfen für Aktien und Termingeschäfte führen Depotanbieter für private Anleger:innen zudem Verlusttöpfe für Totalverluste und Sonstiges.

Verlusttopf für Sonstiges:

check  Hier werden verschiedene Verluste aus Kapitalvermögen zusammengefasst, wie Verluste aus der Veräußerung von Fondsanteilen, ETFs, Zertifikate oder gezahlten Stückzinsen bei Anleihen. 
check  Verluste dieser sonstigen Assets können nicht nur miteinander verrechnet werden, sondern sogar mit Gewinnen aus Aktien oder Termingeschäften.
check  Die Verlustverrechnung ist in unbegrenzter Höhe möglich.
check  Die Verlustverrechnung erfolgt automatisiert, eine Steuererklärung ist dafür nicht erforderlich.

Verlusttopf für Totalverluste:

check   Einführung seit dem 01.01.2020 für Totalverluste, die entstehen, wenn ein Wertpapier ersatzlos aus dem Depot gestrichen wird oder der Verkaufserlös die Transaktionsgebühren nicht übersteigt.
check   Totalverluste dürfen nur bis zu 20.000 Euro mit allen Kapitaleinkünften verrechnet werden. Verluste, die diese Grenze übersteigen, können ins nächste Jahr vorgetragen werden.
check   Eine separate Steuererklärung ist erforderlich, um Verluste aus Totalverlusten und Termingeschäften zu nutzen.

Übersicht zur Verlustverrechnung im Privatvermögen

In der nachfolgenden Tabelle bekommst du nochmal übersichtlich alle Verlusttöpfe und die Verrechenbarkeit der verschiedenen Finanzinstrumente miteinander aufgezeigt. Beachte, dass diese Übersicht für Kleinanleger gilt, die privat – also ohne GmbH – investieren.

Verlusttopf Verrechnung mit Gewinnen aus:
Termingeschäften Aktienverkäufen Sonstiges
Verlusttopf Termingeschäfte ja, aber nur bis max. 20.000 € nein nein
Verlusttopf Aktien nein ja nein
Verlusttopf Sonstiges ja ja ja
Verlusttopf Totalverluste ja, aber nur bis max. 20.000 € ja, aber nur bis max. 20.000 € ja, aber nur bis max. 20.000 €

Keine Verlusttöpfe: Die Verlustverrechnung in der GmbH

Investierst du mit einer GmbH, so legt dein Depotanbieter nicht wie im Privatvermögen automatisch Verlusttöpfe für dich an. Die Verbuchung und Verrechnung deiner Wertpapiertransaktionen erfolgt stattdessen durch dein Steuerbüro.

Ob Verluste bei deinen Investments deine Steuerschuld senken, hat also nichts mit den Regelungen, die du aus dem Privatvermögen kennst, zu tun.

Stattdessen zählt deine Steuerbilanz. Genauer, die betreffenden Transformationsregeln von der Handels- zur Steuerbilanz, die für das jeweilige Finanzinstrument gelten.

So kannst du mit der GmbH die Verluste aus Termingeschäften unbegrenzt verrechnen, weshalb die Trading GmbH so attraktiv gegenüber dem Privatvermögen mit seiner Verlustverrechnungsbeschränkung ist.
Dieser Vorteil der GmbH wird darin begründet, dass sowohl Gewinne, als auch Verluste, vollständig von der Handelsbilanz in die Steuerbilanz übergehen, und hier positiv beziehungsweise negativ mit dem GmbH-Steuersatz versteuert werden.

Aktienverluste kannst du hingegen nicht verrechnen, da diese zu 0 Prozent von der Handels- in die Steuerbilanz übertragen werden. Doch bedenke: Wie du im Abschnitt „Keine Verlustverrechnung für Aktien in der GmbH?“ am Rechenbeispiel sehen konntest, ist die tatsächliche Auswirkung dieses Nachteils gering. Denn dafür werden Gewinne aus Aktienverkäufen zu nur effektiv 1,54 Prozent versteuert.

Auch hinter dieser niedrigen Gewinnversteuerung stecken wieder die Transformationsregeln von der Handels- zur Steuerbilanz. Denn in der Steuerbilanz werden nur 5 Prozent der Aktiengewinne aus der Handelsbilanz berücksichtigt (aufgrund der sich aus dem § 8b des Körperschaftsteuergesetzes ergebenen, Teilfreistellung). Diese 5 Prozent werden dann mit der GmbH-Steuer (Körperschaft- + Gewerbesteuer) von etwa 30 Prozent besteuert, was den effektiven Steuersatz von 1,5 Prozent ergibt.

Keine Lust auf bürokratischen Stress, aber dennoch Steuern sparen? Kein Problem mit Expertenunterstützung

RIDE ist Experte im steueroptimierten Vermögensaufbau. Wir machen nicht nur die GmbH-Gründung zum Kinderspiel. Mit der RIDE GmbH-Verwaltung legst du komplexe Themen wie die Verlustverrechnung in professionelle Hände und minimierst deinen Buchhaltungsaufwand.

Mit der Unterstützung von RIDE verwaltest du deine GmbH z transparenten Fixpreisen.

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Privat vs. Trading-GmbH – Unterschiede bei Verlusten mit Aktien und Termingeschäften

Wenn du vom Dasein als private:r Investor:in zum Trading über die vermögensverwaltende GmbH wechselst, ändern sich ein paar Dinge bei der Verlustverrechnung. Welche das sind und wie du am meisten vom Investment in Aktien oder den Handel mit Optionen mit der GmbH profitierst, erfährst du in diesem Video.

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Sie berichten über uns

Du bist in guter Gesellschaft

Schon über 1.500 Kundinnen und Kunden haben ihre vermögensverwaltenden GmbHs mit uns gegründet, über 2.000 vertrauen bereits auf die Betreuung ihrer GmbH mit RIDE.

 
Sehr gut organisiert bei RIDE.

Die eigene VV GmbH gegründet, mit Tipps zu welcher Bank und mit Online Unterschriften kein Papier hin und her senden. So mag ich das. Kann ich nur empfehlen.

Asset 2

Daniel

Gründer und Börsen-Trainer

Fragen & Antworten

Ist die Verlustverrechnungsbeschränkung auf Termingeschäfte verfassungwidrig?

Bisher hat kein Gericht zur (Un-)Rechtmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung auf Termingeschäfte geurteilt. Der CFD-Verband hat mit dem Ziel der Feststellung einer Verfassungswidrigkeit 2023 eine Musterklage eingereicht. Auch die FDP strebt eine Abschaffung aller Verlustverrechnungsbeschränkungen für Kleinanleger:innen an.

Werden Verluste automatisch verrechnet?

Für private Kleinanleger:innen legt der Depotanbieter automatisch Verlusttöpfe an. Die Verlustverrechnung mit Gewinnen erfolgt für zahlreiche Wertpapiere, wie Aktien, ETFs oder Anleihen automatisch. Für die Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften oder Totalverlusten ist jedoch eine Steuererklärung nötig. Für betriebliche Anleger:innen, die mit einer Kapitalgesellschaft investieren, erfolgt die Verlustverrechnung durch den:die Steuerberater:in.

Warum RIDE?

RIDE ist das erste Fintech, das sich auf die echte Rendite, nach Steuern und Kosten, konzentriert. Wir helfen unseren Kundinnen und Kunden, ihr Vermögen intelligent zu strukturieren, um mehr investieren und netto mehr konsumieren zu können.

Wer steckt hinter RIDE?

Christine Kiefer und Felix Schulte sind die Gründer und, gemeinsam mit Samed Yilmaz, Geschäftsführer von RIDE. Christine wirkte bereits an verschiedenen Fintechs mit, unter anderem als Co-Founderin bei PAIR Finance. Sie unterstützte den FinTechRat des Bundesministeriums und hat mit den „Fintech Ladies“ ein Netzwerk für Frauen in der Finanzbranche geschaffen. Seit Januar 2022 ist sie Partnerin beim VC Angel Invest. Felix gründete 2011 das E-Commerce-Unternehmen NewStore und verkaufte dieses 2016 – natürlich steueroptimiert mit der vermögensverwaltenden GmbH. Danach arbeitete er als Entrepreneur in Residence bei ARB Investment Partners.

Beide schlossen sich 2018 zur Gründung von RIDE zusammen. Das gemeinsame Ziel: Mehr Menschen einen besseren Vermögensaufbau zu ermöglichen.

Seit Ende 2023 unterstützt Samed Yilmaz sie in dieser Mission und bringt seine umfangreiche Erfahrung aus über 20 Jahren in Banking und Brokerage ein. So war er zuletzt CEO der FXFlat Bank AG, die er zuvor in verschiedenen führenden Positionen auf dem Weg zur Errichtung einer deutschen Bank begleitet hatte.

Könnt ihr mich steuerrechtlich individuell beraten?

Eine individuelle steuerrechtliche Beratung ist RIDE untersagt, da wir keine Steuerberater:innen sind. Wir dürfen jedoch alle relevanten Informationen rund um die Holding, die vermögensverwaltende GmbH und deren Verwaltung mit dir teilen. Außerdem haben wir qualifizierte RIDE Partner-Steuerberater:innen, die bei Bedarf eine individuelle, steuerliche Beratung leisten können.

Du willst mehr wissen?

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